In Zeiten von Inflation und wirtschaftlichen Herausforderungen wünschen sich Arbeitnehmer von Ihnen als Arbeitgeber finanzielle Unterstützung. Neben der Gehaltserhöhung bieten sich steuerfreie Gehaltsextras an, um Ihren Arbeitnehmern das Leben zu erleichtern. Diese Incentives sind einfach zu implementieren, da keine Steuern für Ihre Beschäftigten anfallen. Oft werden solche Gehaltsextras wertgeschätzt, da Sie auf Ihren Arbeitnehmer zugeschnitten sind. So stärken Sie die Mitarbeiterbindung und gewährleisten, dass Ihnen ein Mitarbeiter möglichst lange erhalten bleibt. Welche steuerfreie Gehaltsextras es gibt und was Sie sonst noch zu beachten haben, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Definition steuerfreie Gehaltsextras

Steuerfreie Gehaltsextras sind zusätzliche Leistungen oder Vergünstigungen, die Sie Ihren Arbeitnehmern zahlen können und die nicht der Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen. Somit zahlen Sie die steuerfreien Gehaltsextras in der Regel neben dem regulären Gehalt aus. Diese dienen dazu, das Einkommen Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen, ohne dass diese dafür Steuern zahlen müssen.

Vorteile von steuerfreien Gehaltsextras

Von steuerfreien Gehaltsextras haben nicht nur Ihre Mitarbeiter etwas, sondern auch Sie als Arbeitgeber. Generell fallen niedrigere Gesamtkosten für Sie als Arbeitsgeber an, da Sie für steuerfreie Gehaltsextras weniger Steuern als bei einer Gehaltserhöhung zahlen müssen. Auch der Verwaltungsaufwand für reguläre Gehaltserhöhungen entfällt. Darüber hinaus motivieren Sie mit individuellen steuerfreien Gehaltsextras Ihre Mitarbeiter. Denn diese fühlen sich wegen der auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Gehaltsextras wertgeschätzt. Dies stärkt auch die Mitarbeiterbindung.

Nachteile von steuerfreien Gehaltsextras

Bei steuerfreien Gehaltsextras sollten Sie genau Bescheid wissen. Eine fehlerhafte Vergabe von steuerfreien Gehaltsextras kann für Sie als Arbeitgeber zu Nachzahlungen von Steuern führen. Bei Ihren Mitarbeitern können steuerfreie Gehaltsextras dazu führen, dass diese Abzüge bei Renten- und anderen Sozial- und Versicherungsleistungen haben.

Arten von steuerfreien Gehaltsextras

Ihren Optionen bei der Auswahl von steuerfreien Gehaltsextras sind keine Grenzen gesetzt. Dennoch sollten Sie sich hierbei genau überlegen, was sich Ihr jeweiliger Mitarbeiter wirklich als steuerfreies Gehaltsextra wünscht. Befragen Sie Ihre Mitarbeiter diesbezüglich auch gerne.

Sachleistungen

Sie können Ihren Arbeitnehmern monatlich 50 Euro steuerfreie Sachbezüge zukommen lassen. Sprich: Ihre Arbeitnehmer können Sachbezüge von jährlich 600 Euro steuerfrei von Ihnen erhalten. Aber Obacht: Dennoch dürfen Sie nur maximal 50 Euro pro Monat an Ihre Arbeitnehmer auszahlen. Alle Zahlungen, die darüber hinaus gehen, sind steuerpflichtig.

Die Klassiker unter den Sachleistungen sind Tank- oder Essengutscheine. Sie dürfen Ihren Arbeitnehmern aber auch Geschenke auf Betriebsveranstaltungen machen. Diese Sachzuwendungen dürfen 60 Euro brutto im Jahr nicht übersteigen. Hierzu gehört beispielsweiße der obligatorische Blumenstrauß für eine Arbeitnehmerin zum Geburtstag. Solche Geschenke können auch mehrmals im Jahr verliehen werden, falls es mehrere Anlässe dazu gibt. Dazu gehören Ereignisse wie:

  • eine Hochzeit
  • eine Diensteinführung
  • Geburt eines Kindes
  • Arbeitsjubiläum
  • Verabschiedung

Übersteigt der Wert der Geschenke an Ihren Arbeitnehmer 60 Euro im Jahr, ist dieses steuerpflichtig. Des Weiteren haben Sie zweimal im Jahr die Möglichkeit bei Betriebsveranstaltungen Ihrem Arbeitsnehmern ein steuerfreies Gehaltsextra zu überreichen. Bei Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro Brutto pro Arbeitnehmer. Das heißt: Wenn das Essen und die Getränke schon 70 Euro Brutto pro Mitarbeiter gekostet haben, können Sie Ihren Arbeitnehmern noch ein Geschenk im Wert von 40 Euro Brutto überreichen.

Des Weiteren können Sie Ihren Arbeitnehmern auch teurere Geschenke machen und die zusätzlich anfallenden Steuern übernehmen. Schenken Sie Ihrem Arbeitnehmer beispielsweiße eine Playstadion 5 im Wert von 528 Euro, können Sie zusätzlich noch die Pauschalversteuerung von 30 Prozent übernehmen. In diesem Fall muss Ihr Mitarbeiter keine zusätzlichen Steuern zahlen.

Zuschüsse und Zulagen

Unterstützen Sie die Work-Life-Balance Ihrer Arbeitnehmer, indem Sie ihnen einen Kinderbetreuungszuschuss zahlen. Für nicht schulpflichtige Kinder sind die Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Hierbei dürfen Sie maximal die tatsächlichen Kindergartenkosten ersetzen. Sie können die Kindergartenkosten für Betriebskindergärten, Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kindergrippen, Tages- oder Wochenmütter sowie Ganztagespflegestellen bezahlen. Als Arbeitgeber müssen Sie die Originalbelege der Kindergartenkosten neben den Lohnuterlagen dem Finanzamt bei Bedarf zur Verfügung stellen. Haben Ihre Arbeitnehmer einen zusätzlichen Betreuungsbedarf bei Kindern unter 14 Jahren, beispielsweise für einen Kinderhortplatz, dürfen Sie als Arbeitgeber bis zu 600 Euro steuerfrei erstatten. Darüber hinaus können Sie als Arbeitgeber die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen von Ihren Mitarbeitern mit bis zu 600 Euro unterstützen.

Gesundheitsförderung

Da Ihre Arbeitnehmer immer älter werden, wird es immer wichtiger, sich um deren Gesundheit zu kümmern. Finanzieren Sie Ihren Arbeitnehmern gesundheitliche Präventionskurse, damit diese fit bleiben. Dazu gehören Kurse im Bereich Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Suchprävention und Stressbewältigung. Die Anbieter müssen Zertifizierungen nach den Paragrafen 20 und 20b besitzen, damit Sie diese steuerfrei finanzieren können. Sie dürfen Gesundheitskurse bis zu einem Wert von 600 Euro Brutto finanzieren. Achtung: Hierzu gehört aber keine Fitnessstudiomitgliedschaft! Sie haben aber die Möglichkeit, einzelne Kurse in Fitnessstudios, die der Gesundheitsprävention nach den Paragrafen 20 und 20b dienen, zu bezahlen. Die Fitnessstudiomitgliedschaft können Sie über Sachbezüge mit bis zu 50 Euro monatlich unterstützen. In diesem Fall dürfen Sie Ihren Arbeitnehmern aber keine weiteren Sachbezüge, wie Tankkarten oder ähnliches anbieten.

Erholungsbeihilfe

Sommer, Sonne, Sonnenschein: Auch den Urlaub Ihrer Mitarbeiter können Sie bezuschussen. Für Singles stehen Ihnen 156 Euro zu Verfügung, für verheiratete Mitarbeiter können Sie hingegen 104 Euro je Ehepartner und 52 Euro pro Kind extra bezahlen. Wenn Ihr Mitarbeiter also beispielsweise verheiratet ist und ein Kind hat, können Sie Ihm 312 Euro Erholungsbeihilfe zahlen. Ist ein Ehepaar bei Ihnen beschäftigt, können beide Arbeitnehmer den gleichen Betrag erhalten. In dem gerade genannten Fall würde das Pärchen 364 Euro erhalten. So stehen dem Traumurlaub Ihrer Arbeitnehmer nichts mehr im Weg!

Fahrtkostenzuschuss

Sie können Ihren Mitarbeiter Zuschüsse für Ihren Arbeitsweg gewähren. Für jeden Kilometer, den Ihr Arbeitnehmer zurücklegt, können Sie 0,30 Euro zahlen. Achtung: Diese Zuschüsse sind steuerpflichtig, werden aber von Ihnen als Arbeitgeber übernommen. Offerieren Sie Ihren Mitarbeitern hingegen ein Jobticket für den ÖPNV, ist dies steuerfrei.

Mitarbeiterbeteiligungen

Wenn Sie ein börsennotiertes Unternehmen sind, bietet es sich für Sie an, Ihre Mitarbeiter vergünstigte bzw. kostenlose Mitarbeiteraktien zur Verfügung zu stellen. So setzen Sie einen Anreiz für Ihre Mitarbeiter eine möglichst gute Leistung für Ihr Unternehmen zu bringen, damit der Kurs ihrer Unternehmensaktien steigt. Generell können Sie Ihren Mitarbeitern jedes Jahr Unternehmensaktien im Wert von 1440 Euro steuerfrei zukommen lassen.

Beiträge des Arbeitgebers zu Sozialleistungen

In Zeiten von Altersarmut wird es immer wichtiger, dass Ihre Arbeitnehmer sich eine private Rentenversicherung zulegen. In diesem Fall spielt die betriebliche Altersvorsorge eine besondere Rolle. Im Jahr dürfen Sie Ihren Arbeitnehmern 6.768 Euro für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung stellen. Davon ist die Hälfte, also 3.384 Euro für Ihren Mitarbeiter steuerfrei. Hierbei können folgende Verträge der betrieblichen Altersvorsorge bezuschussen:

  • Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Pensionskasse
  • Direktversicherungen
  • Direktzusage des Arbeitsgebers mit oder ohne Hilfe einer Unterstützungskasse
  • Einzahlungen in einen Pensionsfonds

Damit die Auszahlung für Ihre Mitarbeiter steuerfrei bleibt, muss die betriebliche Altersvorsorge in Form einer lebenslangen Rente erfolgen.

Weitere Möglichkeiten

Tun Sie etwas für die Umwelt, indem Sie Ihren Mitarbeitern Jobräder zu Verfügung stellen. Diese sind für Ihre Mitarbeiter komplett steuerfrei. Sie können Ihren Mitarbeiter auch Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h anbieten. Die Steuerfreiheit gilt nicht, wenn Ihr Mitarbeiter dieses Fahrrad im Zuge einer Gehaltsumwandlung erhält. Handelt es sich bei dem Jobrad nicht um ein Pedelec, sondern um ein richtiges E-Bike, werden auch Steuern für Ihren Arbeitnehmer fällig.

Arbeiten Ihre Arbeitnehmer im Homeoffice, sollten Sie sich überlegen, ob Sie einen Teil der Internetkosten übernehmen. Die Internetkosten können Sie als Arbeitgeber mit bis zu 50 Euro monatlich erstatten.

Mitarbeiterempfehlungen

Sie können steuerfreie Gehaltsextras für Mitarbeiterempfehlungen an Ihre Angestellten auszahlen. Insbesondere bieten sich in diesem Fall Gutscheine an. Diese dürfen den Wert von 50 Euro pro Monat nicht überschreiten. Der Gamechanger in diesem Fall sind digitale Mitarbeiterempfehlungsprogramme (z. B. JobRecommender), welche über einen Gutscheinshop verfügen. So können Sie in kürzester Zeit und automatisiert Ihren Angestellten für Mitarbeiterempfehlungen Gutscheine zur Verfügung stellen. Machen Sie von dieser Wunderwaffe der modernen Personalgewinnung Gebrauch!

digitales Mitarbeiterempfehlungsprogramm JobRecommender

Digitales Mitarbeiterempfehlungsprogramm JobRecommender

Steuerfreie Gehaltsextras 2024

Ihnen stehen ein ganzes Portfolio an steuerfreien Gehaltsextras zur Verfügung. Angefangen von Zuschüssen und Zulagen, Gesundheitsförderung, Erholungsbeihilfe, Fahrkostenzuschuss, Mitarbeiterbeteiligungen, Beiträge des Arbeitgebers zu Sozialleistungen bis hin zu Jobrädern und der Übernahme von Internetkosten. Nutzen Sie steuerfreie Gehaltsextras auch für Mitarbeiterempfehlungen. Insbesondere digitale Mitarbeiterempfehlungsprogramme (z. B. JobRecommender) eigenen sich dazu, steuerfreie Gehaltsextras in Form von Gutscheinen an Ihre Mitarbeiter auszuzahlen. Die steuerfreien Gehaltsextras sollten sich an den individuellen Bedürfnissen Ihrer Arbeitnehmer orientieren. So wertschätzen Sie Ihren Arbeitnehmer und dies trägt zur Mitarbeiterbindung bei. Dadurch wird Ihre Arbeitgebermarke verstärkt. Letztendlich sollten Sie steuerfreie Gehaltsextras als kostengünstige Alternative zu Gehaltserhöhung im Hinterkopf behalten.

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