Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Jobcluster-Leistungen

Stand: 01.10.2024

Allgemeine Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Vertragsbedingungen“) gelten für alle Leistungen und Produkte der

Jobcluster Deutschland GmbH

Fuldaer Straße 13

36124 Eichenzell

Deutschland

(nachfolgend „Jobcluster“)

Jobcluster ist ein spezialisierter Anbieter im Bereich modernder Recruiting-Lösungen für Unternehmen und bietet Online für alle Aspekte des Recruitings-Prozesses Online-Lösungen an – von der optimierten Gestaltung und Veröffentlichung von Stellenausschreibungen bis zu Bewerbermanagement-Systemen.

Diese Vertragsbedingungen bilden in Verbindung mit der Bestellung eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Kunden (natürliche oder juristische Person) („Kunde“) und Jobcluster (Kunde und Jobcluster werden beide als „Partei“ oder „Parteien“ bezeichnet). Bestellung im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet, dass der Kunde ein Bestellformular übermittelt oder die Leistungen über die Bestellfunktion einer Jobcluster-Webseite bezieht.

Wenn diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Deutsch übersetzt wird und es einen Konflikt zwischen der deutschen Version und der Übersetzung gibt, ist die deutsche Version maßgebend. Jobcluster behält sich das Recht vor, diese Vertragsbedingungen von Zeit zu Zeit in angemessener Weise nach eigenem Ermessen zu ändern, vorausgesetzt, dass Streitigkeiten, die sich aus diesen Vertragsbedingungen ergeben, in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vertragsbedingungen gelöst werden, die zum Zeitpunkt des Auftretens der Streitigkeit gültig sind. Jobcluster wird den Kunden nach jeder Änderung in angemessener Weise benachrichtigen, und der Kunde sollte die veröffentlichten Vertragsbedingungen von Zeit zu Zeit überprüfen, um sich über alle Änderungen zu informieren. Wesentliche Änderungen dieser Vertragsbedingungen werden mit der ersten Nutzung der jeweiligen Anwendung durch den Kunden wirksam, sobald der Kunde von der Änderung Kenntnis erlangt. Jede Nutzung der Anwendung durch den Kunden nach dem Datum des Inkrafttretens dieser geänderten Vertragsbedingungen gilt als Annahme dieser geänderten Vertragsbedingungen durch den Kunden. Nimmt der Kunde die Änderungen dieser Vertragsbedingungen nicht an, so enden diese Vertragsbedingungen automatisch.

§ 1 Anwendungsbereich

Leistungen im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind die Jobcluster-Produkte

– One-Click-Recruiter

– Karriereportal

– JobRecommender

– Performance Analytics

– Bewerbermanagement-System (BMS)

sowie auch sämtliche hier nicht aufgeführten, zukünftigen Jobcluster-Produkte (alle Jobcluster-Produkte nachfolgend „Anwendung“ oder „Anwendungen“). Diese Vertragsbedingungen finden keine Anwendung auf das Produkt „Jobreminder“ und reine Entwicklungs- oder Beratungsleistungen der Jobcluster.

Gegenstand der Vereinbarung auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen ist die Bereitstellung der oben genannten Anwendungen zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendungen, die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an den Anwendungen sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Anwendungen erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendungen erforderlichen Daten (nachfolgend „Anwendungsdaten“) in dem in der Bestellung vereinbarten Umfang durch Jobcluster gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

§ 2 Nutzung der Jobcluster-Anwendungen

2.1 Nutzungsrechte

Jobcluster gewährt dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht, das die bestellte Anwendung für seine geschäftlichen Zwecke während der jeweiligen Vertragsdauer gem. Bestellung, zu nutzen. Etwaige räumliche Beschränkungen ergeben sich aus der Bestellung.

Jobcluster wird dem Kunden die Anwendung zur Nutzung bereitstellen und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Anwendung als Service vierundzwanzig (24) Stunden am Tag, sieben (7) Tage die Woche zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme von (i) geplante Ausfallzeiten (über die Jobcluster vorab elektronisch informiert) und (ii) Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Jobcluster liegen.

2.2 Beschränkungen

Die Anwendung wird weder verkauft noch lizenziert. Die Bereitstellung erfolgt als „Software-as-a-Service“ und beinhaltet insbesondere keine Verwertungsrechte, insbesondere kein Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), kein Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG), kein Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG), kein Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG), kein Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), kein Senderecht (§ 20 UrhG) und kein Recht der Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG).

2.3 Rechte des Kunden an entstehenden Datenbanken/Datenbankwerken

Sofern und soweit während der Laufzeit dieser Vereinbarung, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem von Jobcluster zur Verfügung gestellten Speicherplatz eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stellen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

§ 3 Rechnungen, Zahlungsbedingungen, Preise, Steuern

3.1 Vergütung

Die für die Bereitstellung der Anwendungen geschuldete Vergütung ergibt sich aus der Bestellung bzw. den im Rahmen der Bestellung gewählten Vergütungs- und Preisplan.

Die Rechnungen werden in Euro ausgestellt und in digitaler Form an die E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang übermittelt, die der Kunde hinterlegt hat.

3.2 Zahlungsfrist

Sofern im Rahmen der Bestellung nichts anderes angegeben ist, wird die Vergütung im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abrechnungzeitraum ist in Abhängigkeit von der gewählten Vertragslaufzeit ein Monat oder ein Jahr. Im Falle von Stellenanzeigen-Schaltungen erfolgt die Abrechnung täglich am Ende des Tages.

3.3 Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Zinsen in Höhe des Zinssatzes nach § 288 Abs. 2 BGB.

3.4 Steuer

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die von Jobcluster veröffentlichten Preise ohne Mehrwertsteuer (VAT). Der Kunde hat die Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten, wenn diese nach dem anwendbaren Umsatzsteuerrecht fällig wird.

3.5 Preisanpassung

Erhöht sich zukünftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen, Wirtschaftszweig Datenverarbeitung, Hosting, Webportale (WZ08-631)“ um mindestens fünf Prozent (5%) gegenüber dem für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichten Index, kann Jobcluster die Änderung der geschuldeten Vergütung im gleichen prozentualen Verhältnis verlangen. Wird der in diesem Vertrag verwendete Index (WZ08-631) während der Laufzeit des Vertrages eingestellt und durch einen anderen Index ersetzt, so ist dieser neue Index für die Frage des Wertschutzes entsprechend zu verwenden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, eine neue wirtschaftlich angemessene Wertsicherungsklausel zu vereinbaren.

§ 4 Keine Garantie

Jobcluster übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Bestellformular angegebene Anwendung für Zwecke geeignet ist, die über diejenigen Zwecke hinausgehen, für welche Jobcluster die Anwendungen im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibungen als geeignet angibt. Garantien und Zusicherungen gelten nur dann als erteilt, wenn diese von Jobcluster ausdrücklich und schriftlich übernommen werden.

§ 5 Haftung

Soweit es um Schadensersatzansprüche oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen geht, haftet Jobcluster für alle Schäden aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(a) Bei Vorsatz, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der Übernahme einer Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der Anwendungen und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Jobcluster nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(b) In allen übrigen Fällen gelten die folgenden Bestimmungen:

(i) Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Jobcluster auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(ii) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Jobcluster nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In allen anderen Fällen von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Jobcluster ausgeschlossen.

(iii) Im Falle einer verschuldensunabhängigen Haftung für ein während des Verzuges eintretendes Leistungshindernis ist die Haftung von Jobcluster auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(iv) Die verschuldensunabhängige Haftung von Jobcluster für Mängel, die bereits bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vorhanden waren, gemäß § 536a Abs. 1 Alt.1 BGB ist ausgeschlossen.

(v) Soweit die Haftung von Jobcluster ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Jobcluster.

(vi) Alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren mit Ausnahme der Fälle des § 6 a) in einem Jahr, gerechnet vom gesetzlichen Verjährungsbeginn an.

§ 6 Datenschutz

6.1 Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Jobcluster und der Kunde erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Erfüllung dieser Vertragsbedingungen und nur in Übereinstimmung mit allen für den Kunden und/oder Jobcluster geltenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Datenschutzgesetze).

6.2 Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO

Soweit Jobcluster personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen soll, bedarf dies des Abschlusses einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten. Jobcluster bietet den Abschluss einer solchen Vereinbarung auf der Grundlage des Standardvertrages der EU-Kommission 2021 gem. Art. 28 Abs. 3,4 jederzeit an, der Abschluss eines solchen Auftragsverarbeitungsvertrages ist jederzeit online möglich: hier herunterladen.

6.3 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit Jobcluster personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Nutzer für eigene Zwecke verarbeitet, gelten die Datenschutzinformationen, welche unter https://www.one-click-recruiting.de/rechtliches/datenschutzhinweise-fuer-kunden-interessenten-und-nutzer-der-webseite/ jederzeit abrufbar sind.

Jobcluster stellt seinen Kunden bei Bedarf und auf Anfrage unterstützende Informationen zur Verfügung, um den Kunden bei der Erfüllung seiner eigenen Informationspflichten gegenüber Betroffenen zu unterstützen.

§ 7 Werbung; Benennung als Referenz

Jobcluster ist berechtigt, das Bestehen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschließlich des Namens, der Marken und des Logos des Kunden als Referenzkunden, zu Werbezwecken und für andere externe Kommunikationszwecke zu nutzen.

§ 8 Laufzeit und Beendigung

8.1 Laufzeit, Beendigung aus wichtigem Grund

Jobcluster bietet Bezugsmodelle mit unterschiedlichen Preisen und Laufzeiten. Die Laufzeit dieser Vereinbarung für eine bezogene Anwendung richtet sich nach der im Rahmen der Bestellung ausgewählten Laufzeit („Anfangslaufzeit“).

(a) Hat der Kunde eine 12-monatige Anfangslaufzeit gewählt, so verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungslaufzeit“), es sei denn, eine Partei widerspricht der Verlängerung mit einer Frist von mindestens einen (1) Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.

(b) Hat der Kunde eine einmonatige Anfangslaufzeit gewählt, so verlängert sich diese um eine jeweils einmonatige Verlängerungslaufzeit , wenn nicht eine Partei mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zum Ende der aktuellen Laufzeit der Verlängerung widerspricht.

8.2 Beendigung aus wichtigem Grund

Jede Vertragspartei hat das Recht, eine Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen.

8.3 Unterstützung nach der Beendigung

In jedem Fall einer Kündigung (z.B. Kündigung aus wichtigem Grund oder ein anderes vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht) oder des Auslaufens eines Vertrages ist Jobcluster verpflichtet, dem Kunden für einen Zeitraum von mindestens dreißig (30) Tagen nach dem jeweiligen Kündigungs- oder Auslaufdatum Zugang zu den Kundendaten mit der Möglichkeit des Downloads der Kundendaten zu gewähren. Die Bereitstellung der Daten erfolgt in Form der vorliegenden Rohdaten. Eine Aufarbeitung in einem spezifischen Format ist Gegenstand kostenpflichtiger Beauftragung zu den jeweils geltenden Vergütungssätzen.

8.4 Löschung von Kundendaten

Nach Ablauf der in Ziffer 8.3 genannten Frist oder auf schriftlichen Antrag des Kunden, je nachdem, was früher eintritt, wird Jobcluster alle Kundendaten unwiderruflich löschen und die Löschung auf Verlangen des Kunden bescheinigen.

§ 9 Service Level, Unterstützung

Jobcluster stellt die Anwendung in Übereinstimmung mit den unten aufgeführten Service Levels zur Verfügung und erbringt die beschriebenen Supportleistungen.

9.1 Kundenbetreuung

Die Kundenunterstützung umfasst die Behebung von Störungen und die Beantwortung von Fragen des vom Kunden benannten IT-Personals, wie nachstehend beschrieben.

9.2 Unterstützungsdienst

Der Support-Service ist gemäß den Angaben im Bestellformular verfügbar, sofern dies gesondert vereinbart wurde.

9.3 Behebung von Störungen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Anwendungen während der jeweiligen Abonnementdauer aufrechtzuerhalten. Störungen, die der Kunde nicht selbst beheben kann, können über das vorgesehene Supportmodell an Jobcluster gemeldet werden.

Wird Jobcluster ein Vorfall gemeldet, bestätigt Jobcluster den Eingang der Meldung und unternimmt angemessene Anstrengungen, den Vorfall innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, wobei die Prioritätsstufe des Vorfalls berücksichtigt wird.

9.4 Service Levels für die Behebung von Vorfällen

Verbindliche Reaktions-/Lösungszeiten gelten nur, soweit im Rahmen der Bestellung explizit vereinbart.

9.5 Service Level für Verfügbarkeit

Jobcluster gewährleistet in Bezug auf die Anwendungen eine Verfügbarkeit von 99,7 % pro Kalenderjahr. „Verfügbarkeit“ bezeichnet die Zeit (gemessen in Minuten), in der der Zugriff auf die jeweilige Anwendung über das öffentliche Internet erfolgreich möglich ist. Diese Verfügbarkeitsverpflichtung gilt nicht für Test- und Staging-Umgebungen. „Ausfallzeiten“ sind die gesamten Minuten im Betrachtungszeitraum, in denen die Anwendung nicht verfügbar ist.

Die folgende Nichtverfügbarkeit wird nicht als Ausfallzeit gewertet:

– Geplante Ausfallzeiten (z. B. zu Wartungszwecken). Jobcluster wird den Kunden mindestens sieben (7) Kalendertage im Voraus über eine geplante Ausfallzeit informieren.

– Ausfallzeiten, die durch die Nutzung einer Anwendung durch den Kunden verursacht werden, nachdem Jobcluster dem Kunden eine Änderung der Nutzung empfohlen hat und der Kunde dieser Empfehlung nicht gefolgt ist.

– Ausfallzeiten, die durch eine Komponente verursacht werden, die nicht von Jobcluster verwaltet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vom Kunden kontrollierte physische und virtuelle Maschinen, vom Kunden installierte und gewartete Betriebssysteme, vom Kunden installierte und kontrollierte Netzwerkgeräte oder andere Hardware, vom Kunden definierte und kontrollierte Sicherheitseinstellungen, Gruppenrichtlinien und andere Konfigurationsrichtlinien, vom Kunden zu verantwortende Netzwerk- oder ISP-bedingte Ausfälle sowie andere Ausfälle und Unterbrechungen aufgrund anderer vom Kunden verwalteter Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Jobcluster liegen.

– Ausfälle, die durch Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Lieferanten des Kunden oder andere Personen verursacht werden, die sich Zugang zu den Passwörtern oder Geräten des Kunden verschaffen, oder die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde angemessene Sicherheitsmaßnahmen nicht einhält.

– Unterbrechung des Dienstes aufgrund höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg oder Terroranschläge oder staatliche Maßnahmen.

Die prozentuale Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet: Prozentuale Verfügbarkeit = Gesamtminuten des jeweiligen Kalendermonats minus Ausfallzeit, das Ergebnis wird durch die Gesamtminuten im Kalendermonat geteilt, das Ergebnis wird mit hundert (100) multipliziert.

§ 10 Sonstiges

10.1 Geltendes Recht

Diese Vertragsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wien, 1980) (CISG) ist ausgeschlossen.

10.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Vertragsbedingungen ist München, Deutschland.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden oder versehentlich unvollständig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht berührt.

10.4 Abtretungsverbot

Keine Partei darf ihre Rechte und Pflichten aus diesen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an einen Dritten abtreten oder übertragen, mit der Maßgabe, dass Jobcluster seine Rechte und Pflichten aus diesen Vertragsbedingungen im Rahmen einer M&A-Transaktion an einen Erwerber abtreten darf, ohne dass es einer schriftlichen Zustimmung des Kunden bedarf, vorausgesetzt, Jobcluster hat den Kunden drei (3) Monate vorher schriftlich darüber informiert.

10.5 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Fulda. Jobcluster ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

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Thomas Schmid

Leitung Personalgewinnung & Marketing | Deutsches Herzzentrum München

Vanessa Gusche
Vanessa Gusche
Lösungsspezialistin